Einstweilige Anordnung, kein Anordnungsgrund, kein Beförderungsdienstposten, Umsetzungs-/Versetzungsbewerber, Dienstpostenkonkurrenz zwischen Tarifbeschäftigten und Beamten, ämtergleiche Besetzung
Keine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs durch die Entscheidung eine Stelle weiterhin durch die Begründung eines außertariflichen Arbeitsverhältnisses zu besetzen