Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unverschuldete Versäumung der Berufungsfrist bei wirtschaftlichen Unvermögen; Erfordernis der Einreichung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe durch eine rechtsschutzversicherte Partei
Keine Besorgnis der Befangenheit bei Hinweis auf die Möglichkeit der ausnahmsweisen Auferlegung von Mutwillenskosten gegenüber dem Prozessbevollmächtigten