Aufnahme in das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern, Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln, erhebliche Gefährdung des Institutsbetriebs, charakterliche Eignung für die Aufnahme
Staatsangehörigkeit Nigeria, Ausweisung mit Einreise- und Aufenthaltsverbot von fünf Jahren, Ein Kind im Bundesgebiet nachgewiesen, Insoweit Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht, Zwei weitere Kinder vorgetragen, Strafrechtliche Verurteilung zu Freiheitsstrafe von 3 Jahren 10 Monaten wg. BtM-Handel, Spezial- und generalpräventive Ausweisung
FreizügG/EU, Staatsangehörigkeit: Polen, Verlustfeststellung wegen Straffälligkeit, Drogenabhängigkeit, Aussetzung des Vollzugs der Reststrafe zur Bewährung