Disziplinarrecht, Berufungsverfahren, Schulleiter eines Gymnasiums (BesGr. A 15 + Z), Untreue im besonders schweren Fall in drei tatmehrheitlichen Fällen, Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten, Bindungswirkung der tatsächlichen Feststellungen eines Strafurteils, Widerruf eines Geständnisses