Nichtannahmebeschluss: Formmangel der Vollmacht (§ 22 Abs 2 BVerfGG) – Anforderungen des Resozialisierungsgrundrechts an die Gewährung von Vollzugslockerungen
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch unzureichende fachgerichtliche Sachaufklärung hinsichtlich der Vermittlung einer ehrenamtlichen Besuchsbetreuung im Rahmen des Justizvollzugs sowie durch Absehen von der Begründung der Rechtsbeschwerdeentscheidung (§ 119 Abs 3 StVollzG) trotz Abweichens der erstinstanzlichen Entscheidung von der Rspr des BVerfG