Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Resozialisierungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) durch nicht gerechtfertigte Versagung von Vollzugslockerungen (Ausführungen) – zudem Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch Verwerfung der Rechtsbeschwerde gem § 119 Abs 3 StVollzG trotz offensichtlicher Abweichung von der Rspr des BVerfG
Nichtannahmebeschluss: Anforderungen des Resozialisierungsanspruchs bzgl der Gewährung von Vollzugslockerungen zugunsten ausländischer, vollziehbar ausreisepflichtiger Strafgefangener (hier: gem § 38 Abs 5 SLStVollzG ) – sowie zu den Voraussetzungen, unter denen die Ausführung eines Strafgefangenen wegen Fluchtgefahr versagt werden darf – hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Wahrung der Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei nicht ordnungsgemäßer Rechtswegerschöpfung – zum Prüfungsumfang der Fachgerichte bei der Nachprüfung strafvollzugsrechtlicher Maßnahmen
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Resozialisierungsanspruchs durch Versagung von Vollzugslockerungen – Anspruch auf Ausführungen nicht erst bei Auftreten von Anzeichen haftbedingter Einschränkungen der Lebenstüchtigkeit des betroffenen Strafgefangenen – sowie zu den Anforderungen an die Bejahung von Fluchtgefahr als Versagungsgrund für Lockerungen
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Resozialisierungsanspruchs durch Versagung von Vollzugslockerungen – Anspruch auf Ausführungen nicht erst bei Auftreten von Anzeichen haftbedingter Einschränkungen der Lebenstüchtigkeit des betroffenen Strafgefangenen – sowie zu den Anforderungen an die Bejahung von Fluchtgefahr als Versagungsgrund für Lockerungen
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Resozialisierungsanspruchs durch Versagung von Vollzugslockerungen – Anspruch auf Ausführungen nicht erst bei Auftreten von Anzeichen haftbedingter Einschränkungen der Lebenstüchtigkeit des betroffenen Strafgefangenen