Nichtannahmebeschluss: Pressefreiheit gewährleistet kein Recht darauf, gerichtliche Veröffentlichungsverbote mit Mitteln der Presse unterlaufen zu können – hier: Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Verletzung eines Veröffentlichungsverbots nicht zu beanstanden – Verfassungsbeschwerde erfolglos, da offensichtlich unbegründet