LEXNET Redaktion
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen Aufrechterhaltung von Auslieferungshaft mangels hinreichend substantiierter Begründung unzulässig (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) – unzureichende Auseinandersetzung mit verfassungsrechtlichen Maßstäben sowie Nichtvorlage entscheidungserheblicher Unterlagen
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