Ukraine, Folgeantrag, Eilverfahren, kein Rechtsschutzbedürfnis für Zwischenverfügung, einstweilige Aussetzung der Abschiebung, keine Umdeutung des Folgeantrags in isolierten Wiederaufnahmeantrag, Folgeverfahren nicht abschließend entschieden, Abschiebungshindernis gem. § 71 Abs. 5 AsylG, Anordnungsgrund gegeben
Ukraine, Folgeantrag, Eilverfahren, kein Rechtsschutzbedürfnis für Zwischenverfügung, einstweilige Aussetzung der Abschiebung, keine Umdeutung des Folgeantrags in isolierten Wiederaufnahmeantrag, Folgeverfahren nicht abschließend entschieden, Abschiebungshindernis gem. § 71 Abs. 5 AsylG, Anordnungsgrund gegeben
Klage mangels Klagebefugnis bereits unzulässig, Klage durch den Sohn erhoben, beihilfeberechtigt ist der Vater, Keine Rubrumsberichtigung, da Klage nicht uneindeutig
Zum Anspruch auf Löschung personenbezogener Daten im bayrischen Kriminalaktennachweis und Integrationsverfahren Polizei nach Einstellung eines Strafverfahrens