Obliegenheit des Klägers zur Substantiierung seiner Klage innerhalb der Zehn-Wochen-Frist des § 6 Satz 1 UmwRG, Anforderung an den geringen Aufwand der gerichtlichen Sachverhaltsermittlung im Sinne von § 6 Satz 3 UmwRG i.V.m. § 87b Abs. 3 Satz 3 VwGO
Obliegenheit des Klägers zur Substantiierung seiner Klage innerhalb der Zehn-Wochen-Frist des § 6 Satz 1 UmwRG, Anforderung an den geringen Aufwand der gerichtlichen Sachverhaltsermittlung im Sinne von § 6 Satz 3 UmwRG i.V.m. § 87b Abs. 3 Satz 3 VwGO
Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung oder Befreiung für den Bau eines Mehrparteienhauses in der engeren Schutzzone eines Wasserschutzgebiets (bejaht), Wegen vorhandener flächendeckender Wohnbebauung fehlende Gefährdung des Schutzzwecks des Wasserschutzgebiets durch ein weiteres Wohnbauvorhaben, Abweichung von der Einschätzung des Wasserwirtschaftsamts, Unzumutbarkeit der Beeinträchtigung der Bebaubarkeit eines Grundstücks (abgelehnt), Ermessensreduktion auf Null bei Befreiung nach § 52 Abs. 1 Satz 2 Var. 1 WHG
Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung oder Befreiung für den Bau eines Mehrparteienhauses mit Tiefgarage in der weiteren Schutzzone eines Wasserschutzgebiets (verneint), Gefährdung des Schutzzwecks des Wasserschutzgebiets trotz wasserdichter Konstruktion der Tiefgarage (bejaht), Abweichung von der Einschätzung des Wasserwirtschaftsamts, Kein Gewässerschutz durch Versiegelung, Unzumutbarkeit der Beeinträchtigung der Bebaubarkeit eines Grundstücks (abgelehnt), Keine „Gleichheit im Unrecht“
Anspruch auf Erteilung einer beschränkten Erlaubnis zur Nutzung von Tiefengrundwasser zum Zwecke der Frostschutzberegnung von Christbaumkulturen (abgelehnt), Anforderungen an die Prognose einer zu erwartenden schädlichen Gewässerveränderung (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 WHG), Abweichung von der Einschätzung des Wasserwirtschaftsamts zu Lasten des Klägers durch die Genehmigungsbehörde, Ausübung des Bewirtschaftungsermessen (§ 12 Abs. 2 WHG), Anordnung der Beseitigung einer formell und materiell illegalen Brunnenanlage
Immissionsschutzrechtliche Anordnung gegen den Betreiber einer Asphaltmischanlage zur nachträglichen Sicherstellung einer ausreichenden Löschwasserversorgung
Obliegenheit des Klägers zur Substantiierung seiner Klage innerhalb der Zehn-Wochen-Frist des § 6 Satz 1 UmwRG, Anforderung an den geringen Aufwand der gerichtlichen Sachverhaltsermittlung im Sinne von § 6 Satz 3 UmwRG i.V.m. § 87b Abs. 3 Satz 3 VwGO