Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der Handhabung der Vorlagepflicht nach Art 267 Abs 3 AEUV (hier: zur urheberrechtliche Vergütungspflicht für direkt an gewerbliche Endkunden veräußerte PCs)
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Absehen von der Vorlage ungeklärter unionsrechtlicher Fragen an den EuGH ohne nachvollziehbare Begründung verletzt Art 101 Abs 1 S 2 GG – hier: Berücksichtigung einer psychischen Erkrankung des Betroffenen im Auslieferungsverfahren auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls – Gegenstandswertfestsetzung