Berufungseinlegungs- bzw. Berufungsbegründungsschriftsatz: Unterschrift des Prozessbevollmächtigten mit dem Zusatz “i.V.” und eine weitere Unterschrift einer nicht postulationsfähigen Rechtsanwaltsfachangestellten ebenfalls mit dem Zusatz “i.V.”
Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsfrist: Einhaltung anwaltlicher Sorgfalt bei Einzelanweisung an eine Kanzleiangestellte zur Korrektur eines falsch adressierten Rechtsmittelschriftsatzes, Vorlage zur Unterzeichnung und dessen anschließender Versendung