Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von Rechtsschutz gegen Nichtverbescheidung eines “Überprüfungsersuchens” mehrerer Sicherungsverwahrter durch die Justizvollzugsanstalt verletzt Betroffene in Grundrechten aus Art 17 und Art 19 Abs 4 GG
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von Rechtsschutz gegen Nichtverbescheidung eines “Überprüfungsersuchens” mehrerer Sicherungsverwahrter durch die Justizvollzugsanstalt verletzt Betroffene in Grundrechten aus Art 17 und Art 19 Abs 4 GG
Bürgerbegehren, Benennung als „verantwortliche“ Person ausnahmsweise ausreichend, wenn Bürgerbegehren von nur einer Person vertreten wird, Rechtswidriges Ziel aufgrund überholter Fragestellung
Bürgerbegehren, (formelle) Unzulässigkeit wegen fehlender stofflicher Einheit der Unterschriftslisten, aus mehreren einseitig bedruckten Seiten bestehende Unterschriftslisten ohne Benennung der Mindestelemente des Art. 18a Abs. 4 GO