Keine direkte oder analoge Anwendung von § 9 BUrlG, wenn eine behördliche Quarantäneanordnung, aber keine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt.(Anschluss an ArbG Halle, Urt. v. 23.6.2021, 4 Ca 285/21)
Verwaltungsobersekretär, Urlaubsanspruch aus dem Jahr 2018, Verlängerte Einbringungsfrist aufgrund Erkrankung, Antrag auf weitere Verlängerung aus Fürsorgepflicht, Entschädigung