Verhängung einer Missbrauchsgebühr unanfechtbar – Antrag auf “Aussetzung der Vollziehung”, auszulegen als Antrag auf vorläufige Einstellung der Beitreibung (§ 8 Abs 1 S 3 JBeitrO iVm § 8 Abs 1 S 1 Alt 1 JBeitrO), mit Verwerfung der Erinnerung gegenstandslos
Versuch der Beteiligung: Willenseinigung bei der Verabredung eines Verbrechens; subjektive Einstellung des Erklärungsempfängers beim Sichbereiterklären zu einem Verbrechen; Sichbereiterklären zu einem Verbrechen in der Form des Erbietens