Nichtannahmebeschluss: Zu Sorgfaltsanforderungen der Presse bei Verdachtsberichterstattung – hier: keine Verletzung von Art 5 Abs 1 S 1 und 2 GG durch Verpflichtung zur Unterlassung einer Verdachtsberichterstattung, die sich lediglich auf Maßnahmen der behördlichen Informationsgewinnung stützte
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Wohnungsgrundrechts (Art 13 Abs 1 GG) durch Verkennung der Voraussetzungen eines Anfangsverdachts (§§ 152 Abs 2, 160 Abs 1 StPO) der Geldwäsche (§ 261 StGB)