Nichtannahmebeschluss: Übergehen von Parteivortrag (hier: durch Kostenentscheidung vor Ablauf einer Stellungnahmefrist) begründe keine Grundrechtsverletzung, wenn auch eine Berücksichtigung jenes Vorbringens nicht zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung geführt hätte
(Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensmangel – Verstoß gegen § 123 SGG – Verpflichtung des Vorsitzenden zur Hinwirkung auf die Stellung sachdienlicher Anträge – nicht anwaltlich vertretener Kläger – Gebot des fairen Verfahrens)