Patentbeschwerdeverfahren – Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Zahlung der Beschwerdegebühr – bei einem Wiedereinsetzungsantrag werden nach Fristablauf nachgeschobene neue Tatsachen, die sich nicht mehr im Rahmen des bisherigen Tatsachenvortrags halten, nicht mehr berücksichtigt
Insolvenz einer Publikumsgesellschaft: Verjährungsbeginn des in einen Zahlungsanspruch umgewandelten Befreiungsanspruchs des Treuhandkommanditisten gegen den Treugeber
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Kontrollpflicht des Rechtsanwalts über Eintragung in Fristenkalender zumindest anhand der Handakte; vorausschauende Anweisungen für den Fall einer unvorhergesehenen Erkrankung