Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 193 Abs 6 S 2 VVG (Säumniszuschlag von 1 % bei Rückstand des Versicherungsnehmers mit der Prämienzahlung) – unzureichende Darlegungen zur Entscheidungserheblichkeit sowie zur verfassungsrechtlichen Beurteilung – insb unzureichende Darlegung, dass § 193 Abs 6 S 2 VVG mit § 233a Abs 1 AO (hierzu BVerfGE 158, 282) vergleichbar sei
Universität A., Humanmedizin, 1. Fachsemester Vorklinik, Gehörsrüge, Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens, innerkapazitäre Zulassung, außerkapazitäre Zulassung
Ablehnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung der Verfassungsbeschwerde – Aufhebung des angegriffenen Bescheids durch Ausgangsbehörde vorliegend kein Indiz für Grundrechtsverletzung durch angegriffene fachgerichtliche Entscheidung