Patentnichtigkeitsklageverfahren – „Datenchiffrierung in einem drahtlosen Telekommunikationssystem (europäisches Patent)“ – zur Verteidigung durch Hilfsanträge nach Ablauf der im qualifizierten Hinweis gesetzten Frist in der mündlichen Verhandlung – Hilfsanträge stellen eine neue Verteidigungslinie dar und wurden nach der Mittagspause in der mündlichen Verhandlung eingereicht – Folgetermin am Vormittag des nächsten Tages – zur sachgerechten Auseinandersetzung mit diesen Hilfsanträgen – zur Entschuldigung der Verspätung des Vorbringens – von der Gegenseite erstmals thematisierte technische Problematik – Partei hatte aufgrund des Inhalts des qualifizierten Hinweises Anlass und ausreichend Zeit, die betreffende Problematik zu erkennen und auf sie einzugehen
Verpflichtung des Sozialgerichts zur Aufhebung des Ordnungsmittels bei nachträglicher genügender Entschuldigung nach § 381 Abs. 1 Satz 3 ZPO trotz Abschaffung der Abhilfeentscheidung bei Beschwerde