Markenbeschwerdeverfahren – “SONIC/sensonic (Unionsmarke)” – zur Kennzeichnungskraft – Warenidentität und -ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung unter dem Aspekt des Serienzeichens – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne infolge einer selbständig kennzeichnenden Stellung des Bestandteils “sonic”