(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 28.5.2019 – XI B 2/19: Absetzung für Abnutzung; kein längerer Zeitraum als von § 7 Abs. 4 EStG vorgesehen)
BAföG: Anrechnungsfreistellung von Elterneinkommen zur Vermeidung unbilliger Härten, einkommensteuerrechtlicher Verlustvortrag, Forderungsverzicht von Gläubigern als „fiktives“ Einkommen