Ablehnung eines Asylantrags als unzulässig, Überstellung nach Italien (Dublin III);, keine hinreichende Darlegung der Klärungsbedürftigkeit der Frage, ob derzeit Familien mit minderjährigen Kindern ohne individuelle Zusicherung der italienischen Behörden im Dublin-Verfahren nach Italien überstellt werden können.
Antrag auf Fortdauer der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklagen der Mitglieder einer Familie mit einem minderjährigen Kind gegen eine Abschiebungsanordnung nach Italien (hier wegen paralleler Ablehnung des klägerischen Berufungszulassungsantrags gegen die klageabweisende verwaltungsgerichtliche Entscheidung abgelehnt).