Gesundheitsangaben auf der Packung eines Nahrungsergänzungsmittels: Beifügen von speziellen gesundheitsbezogenen Angaben durch Verweis auf die Verpackungsrückseite – B-Vitamine II
Verletzung der anwaltlichen Pflicht, Zustellungen und den Zugang von Mitteilungen über das besondere elektronische Anwaltspostfach zur Kenntnis zu nehmen