Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 31 Abs 2, Abs 3 des Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetzes (juris: ZVG HA) – Bezugnahme auf Ausführungen eines anderen Gerichts muss zur Erfüllung der Darlegungsanforderungen (§ 80 Abs 2 S 1 BVerfGG) hinreichend konkret sein
Wiederholung einer eA sowie nachträgliche eA-Begründung gem § 32 Abs 5 S 2 BVerfGG: Auslieferung eines serbischen Staatsangehörigen aufgrund eines Europäischen Haftbefehls an Ungarn zur Strafverfolgung – Zu fachgerichtlichen Aufklärungspflichten im Auslieferungsverfahren bzgl Haftbedingungen im ersuchenden Staat