Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen eines Stromversorgungsunternehmens: Wirksamkeit einseitiger Vertragsanpassungen; Berechtigung zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur bei offensichtlichem Fehler der Rechnung; eingeräumtes Recht zur einseitigen Vertragsänderung