Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) – Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs
unzulässige Berufung, Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung der Berufung, innerhalb der Berufungsbegründungsfrist eingereichter vollständiger Prozesskostenhilfeantrag erforderlich, Kausalität zwischen Mittellosigkeit und Fristversäumnis erforderlich
unzulässige Berufung, Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung der Berufung, vollständiger Prozesskostenhilfeantrag erforderlich, Kausalität zwischen Mittellosigkeit und Fristversäumnis erforderlich