Sozialrechtlicher Verwertungsschutz selbst bewohnten Wohneigentums nur bei aktuell angemessener Größe – Verminderung der Bewohnerzahl etwa durch Auszug erwachsener Kinder darf im Rahmen des § 12 Abs 3 S 1 Nr 4 iVm S 2 SGB II (juris: SGB 2) berücksichtigt werden – angegriffene Norm verfassungsgemäß