Markenbeschwerdeverfahren – “Epican Forte/EPIGRAN (Gemeinschaftsmarke)” – zur rechtserhaltenden ernsthaften Benutzung einer Gemeinschaftsmarke – Glaubhaftmachung der Benutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland – Ausdehnung auf die Gemeinschaft – erweiterte Minimallösung – Warenähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft – klangliche Verwechslungsgefahr