Zur Frage eines (konventionsrechtlichen) Rechts auf mündliche Verhandlung anlässlich einer Beschwerde gegen die verwaltungsgerichtliche Ablehnung eines Eilantrags gegen eine naturschutzrechtliche Unterlassungs- und Duldungsanordnung zum Biotop- und FFH-Gebietsschutz, Verfassungsmäßigkeit des Art. 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayNatSchG auch unter dem Aspekt der hinreichenden Bestimmtheit des gesetzlichen Begriffs „Pfeifengraswiesen“
Untätigkeitsklage, Asylbewerber aus Algerien, in Griechenland anerkannte Schutzberechtigte, kein zureichender Grund für Untätigkeit, Verpflichtung des Bundesamts zur Bescheidung eines Asylantrags