Elterngeldberechtigung von nicht erwerbstätigen EU-Ausländern – Unionsbürgerschaft – formelles Freizügigkeitsrecht – Gleichstellung mit deutschen Staatsangehörigen – Leistungsausschluss nur bei Aberkennung des Freizügigkeitsrechts durch die Ausländerbehörde – materielles Freizügigkeitsrecht – keine Prüfungskompetenz der Elterngeldbehörden – keine Beschränkung durch erforderliche Arbeitserlaubnis für Staatsangehörige von Beitrittsstaaten – sozialgerichtliches Verfahren – Sprungrevision – kein Vertretungszwang für Zustimmungserklärung