(Kassenärztliche Vereinigung – Abrechnungsprüfung – Rechtsgrundlage für sachlich-rechnerische Richtigstellung eines vertragsärztlichen Honorarbescheids nach Ablauf der Ausschlussfrist und bei Vorliegen von Vertrauensausschlusstatbeständen – keine Ermessensausübung bei Entscheidung über Rücknahme eines rechtswidrigen Honorarbescheids – Heilung eines Anhörungsmangels im Widerspruchsverfahren – nachfolgende Kostenentscheidung des Gerichts – Anwendung von § 63 Abs 1 S 2 SGB 10 – keine notwendige Beiladung des Krankenhausträgers bei Rückforderung bereits gezahlten Honorars an ermächtigten Krankenhausarzt im Wege einer nachgehenden Richtigstellung)
Markenbeschwerdeverfahren – “herzo/HERNO (Unionsbildmarke)” – zur Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Weigerung des DPMA, einem ausgesetzten Verfahren Fortgang zu geben – Aussetzung des Verfahrens – Ermessensspielraum des DPMA hinsichtlich der Frage der Sachdienlichkeit der Aussetzung – eine verfahrensfehlerhafte Versagung des rechtlichen Gehörs führt per se zu einer ermessensfehlerhaften Entscheidung – Aufhebung – Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs – Rückzahlung der Beschwerdegebühr
Markenbeschwerdeverfahren – “Herzo/HERNO (Unionsbildmarke)” – zur Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Weigerung des DPMA, einem ausgesetzten Verfahren Fortgang zu geben – Aussetzung des Verfahrens – Ermessensspielraum des DPMA hinsichtlich der Frage der Sachdienlichkeit der Aussetzung – eine verfahrensfehlerhafte Versagung des rechtlichen Gehörs führt per se zu einer ermessensfehlerhaften Entscheidung – Aufhebung – Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs – Rückzahlung der Beschwerdegebühr