Nichtannahmebeschluss: Keine Wiedereinsetzung in die versäumte Monatsfrist (§ 93 Abs 1 S 1 BVerfGG) bei unzureichenden Darlegungen mangelnden Verschuldens – hier: Anforderungen an die Darlegung des Zeitpunkts der (rechtzeitigen) Aufgabe zur Post – Einwurf erst nach letzter Briefkastenleerung naheliegend – Verschulden der Fristversäumung auch bei Unkenntnis der Substantiierungsanforderungen