Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des väterlichen Elternrechts (Art 6 Abs 2 GG) durch Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf die Mutter bei mangelnder Konsensfähigkeit der getrennt lebenden Eltern sowie Konformität der Sorgerechtsregelung mit dem Willen der betroffenen, 15 bzw 17 Jahren alten Jugendlichen
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Verletzung von Art 6 Abs 1 GG (Schutz von Ehe und Familie) infolge Abschiebung nicht hinreichend substantiiert dargelegt, zudem insoweit mangelnde Rechtswegerschöpfung