Folgeantrag, Konkludente Teilklagerücknahme, Abschiebungsverbote, Zielstaat: Äthiopien;, Existenzminimum;, Addis Abeba;, männlich;, volljährig;, gesund und arbeitsfähig;, keine Unterhaltslasten;, wohl kein familiäres Netzwerk
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs 3 WoZwEntfrG BE (Berliner Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum) – Eigentumsgarantie und allgemeiner Vertrauensschutz schützen bauliche Nutzung von Grundstücken nur bei formeller bzw materieller Baurechtsmäßigkeit – hier: unzureichende Vorlagebegründung zum Bestandsschutz, insb zur baurechtlichen Zulässigkeit der Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnungen im Zeitpunkt des Inkrafttretens des WoZwEntfrG BE
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs 3 WoZwEntfrG BE (Berliner Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum) – Eigentumsgarantie und allgemeiner Vertrauensschutz schützen bauliche Nutzung von Grundstücken nur bei formeller bzw materieller Baurechtsmäßigkeit – hier: unzureichende Vorlagebegründung zum Bestandsschutz, insb zur baurechtlichen Zulässigkeit der Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnungen im Zeitpunkt des Inkrafttretens des WoZwEntfrG BE