Rentenversicherung – Versicherungspflicht – arbeitstherapeutische Tätigkeit im Maßregelvollzug – Beschäftigung – Einbeziehung der Strafgefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung einem besonderen Bundesgesetz vorzubehalten ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden – Einrichtung zum Vollzug freiheitsentziehender Maßregeln der Besserung und Sicherung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt ist nicht mit der Aufnahme von Behinderten zu deren Betreuung gleichzustellen