Kündigung eines Bausparvertrages durch die Bausparkasse: Zulässigkeit der Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung; Kündigungsrecht der Bausparkasse nach Ablauf von zehn Jahren nach Zuteilungsreife
Unbegründete Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung – Zur Annahme einer Abweichung des Sozialgerichts von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtlichts, muss das Sozialgericht auch einen abweichenden Rechtssatz aufgestellt haben