keine Beihilfefähigkeit für gleichzeitige Behandlungen nach §§ 19 bis 21 BBhV, eine gleichzeitige Behandlung im Sinne des § 18 Abs. 4 Nr. 1 BBhV setzt nicht voraus, dass die jeweiligen Behandlungen am selben Tag erfolgt sind
übereinstimmende Erledigungserklärungen, Klimacamp, Christkindlesmarkt, Verlegung des Versammlungsortes, Bereitstellungsfläche für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge