(Vertragsärztliche Versorgung – Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) – keine Gründungsberechtigung für ein weiteres MVZ – Begriff der Erledigung in § 131 Abs 1 S 3 SGG – keine verfassungswidrige Schlechterstellung der MVZ)
Ablehnung eines Antrags auf Zulassung der Berufung wegen unzureichender Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und eines Gehörsverstoßes