Kosten- und Gebührenrecht

Einstellung des Verfahrens

Aktenzeichen  M 7 K 17.830

Datum:
14.3.2018
Fundstelle:
BeckRS – 2018, 49402
Gerichtsart:
VG
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Normen:
VwGO § 92

 

Leitsatz

Tenor

I. Das Verfahren wird eingestellt.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Der Streitwert wird auf 24.750,– EUR festgesetzt.
Die Beteiligten verzichten übereinstimmend auf Begründung, förmliche Zustellung und Rechtsmittel gegen den Streitwertbeschluss.


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