Kosten- und Gebührenrecht

Feuerstättenbescheid, Kachelofen, Stilllegung, Kosten, Streitwertfestsetzung

Aktenzeichen  M 1 K 18.2195

Datum:
13.8.2018
Fundstelle:
BeckRS – 2018, 35680
Gerichtsart:
VG
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Normen:
VwGO § 92 Abs. 3

 

Leitsatz

Tenor

I. Das Verfahren wird eingestellt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Der Streitwert wird auf EUR 500,00 festgesetzt.

Gründe

Die Klagepartei hat ihre Klage mit der am 10.08.2018 bei Gericht eingegangenen Erklärung zurückgenommen. Gemäß § 92 Abs. 3 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist daher das Verfahren mit der Kostenfolge nach § 155 Abs. 2 VwGO einzustellen.
Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 des Gerichtskostengesetzes.


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