Kosten- und Gebührenrecht

Klageabweisung

Aktenzeichen  S 29 KR 2330/16

Datum:
19.7.2017
Gerichtsart:
SG
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Sozialgerichtsbarkeit
Normen:
SGG SGG § 105 Abs. 4

 

Leitsatz

Tenor

I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Die Berufung wird nicht zugelassen.
IV. Der Streitwert wird auf 194,22 € festgesetzt.

Gründe

Da in der mündlichen Verhandlung vom 19. Juli 2017 kein weiterer Sachverhalt oder weitere Rechtsargumente vorgetragen wurden, folgt das Gericht in seiner Urteilsbegründung dem Gerichtsbescheid und sieht deshalb von einer weiteren Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe ab (§ 105 Abs. 4 SGG).


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