((Folge-)Änderung eines Steuerbescheids nach § 174 Abs. 4 AO in einer anderen Steuerart; Irrtum über das Entstehen einer Umsatzsteuerverbindlichkeit bei einem bilanzierenden Steuerpflichtigen)
Abgewiesene Klage, Luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeit, Antrag auf erneute Feststellung, Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 90 TS, Kein atypischer Fall
Abgewiesene Klage, Luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeit, Antrag auf erneute Feststellung, Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu Geldstrafe von 80 TS, Kein atypischer Fall