Kosten- und Gebührenrecht

Kostenentscheidung nach Einstellung des Verfahrens

Aktenzeichen  M 2 K 17.1795

Datum:
8.11.2017
Fundstelle:
BeckRS – 2017, 144748
Gerichtsart:
VG
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Normen:
VwGO § 92 Abs. 3, § 155 Abs. 2

 

Leitsatz

Tenor

I. Das Verfahren wird eingestellt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Der Streitwert wird auf EUR 5.000,00 festgesetzt.

Gründe

I.
Die Klagepartei hat ihre Klage mit der am 06.11.2017 bei Gericht eingegangenen Erklärung zurückgenommen. Gemäß § 92 Abs. 3 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist daher das Verfahren mit der Kostenfolge nach § 155 Abs. 2 VwGO einzustellen.
Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes.


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