Aktenzeichen 13 O 197/15
Leitsatz
Tenor
Die von der Beklagtenpartei an die Klagepartei gem. § 106 ZPO nach dem Vergleich des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 11.10.2017 zu erstattenden Kosten werden auf 8.487,81 € (in Worten: achttausendvierhundertsiebenundachtzig 81/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB hieraus seit 20.10.2017 festgesetzt.
Gründe
Ausgleichung Gerichtskosten
I. Instanz:
Die Gerichtskosten für die I. Instanz betragen insgesamt 6.748,67 €.
Davon haben zu tragen:
a) Die Klagepartei 7 % = 472,41 €
b) Die Beklagtenpartei 93 % = 6.276,26 €
Von dem Gerichtskostenvorschuss der Klagepartei wurden 6.079,59 € auf die Kostenschuld der beklagten Partei verrechnet.
II. Instanz:
Die Gerichtskosten für die II. Instanz betragen insgesamt 368 €.
Davon haben zu tragen:
a) Die Klagepartei 7 % = 25,76 €
b) Die Beklagtenpartei 93 % = 324,24 €
Von dem Gerichtskostenvorschuss der Beklagtenpartei wurden 25,76 € auf die Kostenschuld der Klagepartei verrechnet.
Ausgleichung außergerichtliche Kosten
I. Instanz
Folgende außergerichtliche Kosten sind in die Ausgleichung einzubeziehen:
Klagepartei
Beklagtenpartei
Anwaltskosten
1.008,90 €
Anwaltskosten
1.073,10 €
Die außergerichtlichen Kosten betragen insgesamt
2.082,00 €
Davon tragen:
Klagepartei
7 %
Beklagtenpartei
93 %
Außergerichtliche Kosten
145,74 €
Außergerichtliche Kosten
1.936,26 €
abzüglich eigene Kosten
1.008,90 €
abzüglich eigene Kosten
1.073,10 €
der Gegenseite zu erstatten
0,00 €
der Gegenseite zu erstatten
863,16 €
II. Instanz
Folgende außergerichtliche Kosten sind in die Ausgleichung einzubeziehen:
Klagepartei
Beklagtenpartei
Anwaltskosten
1.823,70 €
Anwaltskosten
1.788,90 €
Die außergerichtlichen Kosten betragen insgesamt
3.612,60 €
Davon tragen:
Klagepartei
7 %
Beklagtenpartei
93 %
Außergerichtliche Kosten
252,88 €
Außergerichtliche Kosten
3.359,72 €
abzüglich eigene Kosten
1.823,70 €
abzüglich eigene Kosten
1.788,90 €
der Gegenseite zu erstatten
0,00 €
der Gegenseite zu erstatten
1.570,82 €
Zusammenfassung Berechnung
I. Instanz
Gerichtskosten
6.079,59 €
zu erstatten von der Beklagtenpartei
außergerichtliche Kosten
863,16 €
zu erstatten von der Beklagtenpartei
Summe
6.942,75 €
zu erstatten von der Beklagtenpartei
II. Instanz
Gerichtskosten
25,76 €
zu erstatten von der Klagepartei
außergerichtliche Kosten
1.570,82 €
zu erstatten von der Beklagtenpartei
Summe
1.545,06 €
zu erstatten von der Beklagtenpartei
Summe Instanzen
8.487,81 €
zu erstatten von der Beklagtenpartei