Aktenzeichen Au 5 K 21.1149
Datum:
7.6.2021
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
BeckRS – 2021, 24951
Gerichtsart:
VG
Gerichtsort:
Augsburg
Rechtsweg:
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Normen:
Leitsatz
Tenor
I. Das Verfahren wird eingestellt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Der Streitwert wird auf EUR 15.000,00 festgesetzt.
Gründe
Die Klage wurde mit Schriftsatz vom 02.06.2021 zurückgenommen. Gemäß § 92 Abs. 3 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist daher das Verfahren mit der Kostenfolge nach § 155 Abs. 2 VwGO einzustellen.
Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 des Gerichtskostengesetzes i.V.m. dem Streitwertkatalog (Nr. 54.1). Au 5 K 21.1149