Kosten- und Gebührenrecht

Streitwertfestsetzung, Klage, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Gerichtskostengesetz, GKG

Aktenzeichen  RN 6 K 21.947

Datum:
16.7.2021
Fundstelle:
BeckRS – 2021, 36704
Gerichtsart:
VG
Gerichtsort:
Regensburg
Rechtsweg:
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Normen:

 

Leitsatz

Tenor

I. Das Verfahren wird eingestellt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

Gründe

Die Klage ist mit der am 16.7.2021 bei Gericht eingegangenen Erklärung zurückgenommen worden.
Gemäß § 92 Abs. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) war daher das Verfahren mit der Kostenfolge nach § 155 Abs. 2 VwGO einzustellen.
Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Gerichtskostengesetz (GKG) unter Berücksichtigung des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit.


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