Medizinrecht

Revisionszulassung; zu den Folgen bei negativer Feststellung der glücksspielrechtlichen Erlaubnisfähigkeit

Aktenzeichen  8 B 44/12, 8 B 44/12 (8 C 40/12)

Datum:
19.9.2012
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Beschluss
Normen:
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
§ 4 Abs 1 S 1 GlüStVtr BY 2012
Spruchkörper:
8. Senat

Verfahrensgang

vorgehend Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, 17. Februar 2012, Az: 10 BV 11.482, Urteil

Gründe

1
Die Beschwerde der Beteiligten hat Erfolg. Der Rechtssache kommt grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu. Im Revisionsverfahren wird u.a. voraussichtlich zu klären sein, ob der glücksspielrechtliche Erlaubnisvorbehalt gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 GlüStV eine vollständige Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten nur rechtfertigt, wenn die fehlende Erlaubnisfähigkeit abschließend festgestellt worden ist.
2
Auf die weiter geltend gemachten Zulassungsgründe kommt es im Hinblick auf die erfolgreiche Grundsatzrüge nicht an.


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