Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Berichtigung eines Endurteils

Aktenzeichen  416 C 5897/18

Datum:
11.9.2018
Fundstelle:
BeckRS – 2018, 31345
Gerichtsart:
AG
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:
ZPO § 319

 

Leitsatz

Verfahrensgang

416 C 5897/18 2018-08-08 Endurteil AGMUENCHEN AG München

Tenor

Das Endurteil des Amtsgerichts München vom 08.08.2018 wird im Tenor in Ziffer IV. wie folgt berichtigt bzw. ergänzt:
IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, hinsichtlich Ziffer III. nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages.
Hinsichtlich Ziffer I. kann die Vollstreckung von der Beklagtenpartei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 11.000,00 EUR abgewendet werden, wenn nicht die Klägerpartei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 11.000,00 EUR leistet.

Gründe

Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor, § 319 ZPO.

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