Diese Bußgelder werden mit der StVO-Novelle heute, am Dienstag den 28. April 2020, verschärft!

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat eine StVO-Novelle beschlossen. Das ändert sich:

Bußgelder

Vor allem der Radverkehr soll geschützt, Falschparken und Geschwindigkeitsübertritte härter bestraft und das Nichtbilden von Rettungsgassen noch mehr sanktioniert werden. Deswegen steigen die betreffenden Bußgelder teilweise drastisch an. Auf der Seite des BMVI wurden die Verordnungen veröffentlicht und dort können Sie sich auch die ab heute neu geltenden Verkehrsschilder hier ansehen. Diese finden Sie auch als ZIP-Datei hier zum Download (Original von der Seite des BMVI). Mehr Informationen zu den neu geltenden Bußgeldern bekommen Sie hier.

Das wird für Sie als Radfahrer besser

Bußgelder
Radfahrer 
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Radfahrer sollen durch die neuen Bußgelder geschützt werden.
  • Ab heute dürfen Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen innerhalb von geschlossenen Ortschaften nur noch in Schrittgeschwindigkeit nach rechts abbiegen.
  • Achtung! Wer sich nicht an die Neuregelung hält, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg.
  • Alle Fahrzeuge müssen beim Überholen einen neuen Mindestabstand einhalten. Dieser beläuft sich innerhalb von Ortschaften auf 1,50 Meter und außerhalb auf 2,00 Meter.
  • In Städten werden sogenannte Fahrradzonen eingerichtet, in denen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h durch alle Verkehrteilnehmer einzuhalten ist. Radfahrer dürfen in den Zonen nicht behindert werden.
  • Achtung! Das verbotene Befahren einer Fahrradzone oder Fahrradstraße kostet ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro und mit Behinderung 20 Euro.
  • Zusätzlich wurde ein generelles Halteverbot auf Fahrradschutzstreifen beschlossen.
  • Achtung! Für das unzulässige Halten auf einem Schutzstreifen werden bei Sachbeschädigung bis zu 100 Euro fällig. Der einfache Verstoß zieht ein Bußgeld von 55 Euro nach sich. Bei Behinderung sind es 70 Euro und bei Gefährdung bereits 80 Euro Bußgeld.
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Grünes Licht fürs Rechtsabbiegen.
  • Radfahrer sollen den grünen Pfeil zum Rechtsabbiegen auch nutzen dürfen, wenn Sie vom Radweg aus abbiegen. Ein Verkehrsschild mit Grünpfeil zum Rechtsabbiegen ausschließlich für Radfahrer soll für ein sichereres Abbiegen eingeführt werden.

  • Um die Sicht in Kreuzungen und Einmündungen zu verbessern, ist es Autofahrern ab heute verboten, in der Nähe von Radwegen näher als 8 Meter am Schnittpunkt zur Fahrbahnkante zu parken.

  • Das Nebeneinanderfahren von bis zu zwei Radfahrern wurde ausdrücklich erlaubt, wenn dadruch keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert werden.

  • Wenn Sie andere auf ihrem Rad mitnehmen wollen, ist das nur für dafür ausgelegte Fahrräder, ab einem Mindestalter des Fahrers von 16 Jahren, erlaubt. Die Mitnahme von Personen auf einem einfachen Gepäckträger bleibt weiterhin untersagt. Diese haben meist nur eine Tragkraft von 10–15 Kilogramm.

  • Außerdem können von Gemeinden spezielle Schilder für Lastenfahrräder aufgestellt werden, die deren Parkplätze und Ladezonen kennzeichnen.

  • Ein weiteres neues Verkehrsschild soll Radschnellwege kennzeichnen. Es ist ein Fahrrad auf grünem Grund mit zwei Spuren.

  • An Engstellen können ab heute Verbotsschilder aufgestellt werden, die das Überholen von einspurigen Fahrzeugen (Fahrräder) durch mehrspurige Fahrzeuge (PKW, LKW, etc.) verbieten.
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Einbahnstraßen sollen erneut auf das Befahren durch Radfahrer in der Entgegengesetzten Richtung geprüft werden.

Hier können Sie nachlesen, was Sie als Radfahrer beim Befahren von Einbahnstraßen beachten müssen.

Diese Bußgelder werden beim Falschparken fällig

Behindertenparkplatz

Sie dürfen – wie schon zuvor – nur mit dem entsprechenden Parkausweis, auf einem als Behindertenparkplatz ausgeschilderten Parkplatz, parken.

Achtung! Das unberechtigte Parken auf einem Behindertenparkplatz kostet ein Bußgeld von 55 Euro.

Carsharing-Parkplatz

Hierfür wurde ein Sinnbild entworfen, das ab heute deutschlandweit gültig ist. Es soll Parkplätze kennzeichnen, die nur für Sharing-Fahrzeuge reserviert sein sollen. Um die Fahrzeuge eindeutig zu kennzeichnen, wird eine Plakette eingeführt, die an der Windschutzscheibe anzubringen ist.

Achtung! Ein Bußgeld für Falschparker ist auf 55 Euro festgelegt worden. Die Parkplätze sind nur für gewerbliches Carsharing gedacht.

Hier finden Sie alle Informationen zum Thema Carsharing.

E-Auto-Stellplatz

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Bußgelder für wiederrechtliches Parken werden fällig.

Um E-Autos attraktiver zu machen, wurden vom BMVI Bußgelder für das wiederrechtliche Parken auf gekennzeichneten Parkplätzen verhängt. Außerdem sollen die Parkplätze besser gekennzeichnet werden. Des Weiteren soll die Parksituation für E-Fahrzeuge im Allgemeinen verbessert und eine Befreiung von Parkgebühren ermöglicht werden.

Achtung! Das Bußgeld fürs Falschparken beträgt 55 Euro für Fahrzeuge, die nicht mit Strom angetrieben werden bzw. kein E-Kennzeichen haben.

Halten in zweiter Reihe

Das Bußgeld wurde von einem Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro drastisch angehoben und kann bei verschärftem Tatbestand erhöht werden.

Achtung! Wenn Sie verbotenerweise in zweiter Reihe halten, beträgt das Bußgeld 55 Euro. Mit Behinderung des Verkehrs werden 70 Euro und ein Punkt in Flensburg veranschlagt und mit zusätzlicher Sachbeschädigung 100 Euro und ebenfalls ein Punkt in Flensburg.

Kleine Parkverstöße

Damit das Parken auf Parkplätzen mit Parkscheiben-, Parkuhr- oder Parkscheinpflicht auch kostenlos bzw. günstig bleibt, sollten Sie immer daran denke diese zu nutzen.

Achtung! Wer vergisst die Parkscheibe einzulegen oder die Parkuhr einzuschalten oder diese bzw. den Parschein ablaufen lässt, muss bei Kontrolle ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro zahlen. Dieses kann sich je nach Dauer auf 40 Euro verdoppeln.

Parken im Halteverbot

Das Halteverbot zu ignorieren, kostet Sie ein Bußgeld von 20 Euro und mit Behinderung 35 Euro.

Achtung! Wer dagegen im Halteverbot parkt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50 Euro rechnen, wenn er andere behindert oder länger als eine Stunde im Halteverbot parkt. Wenn dies nicht zutrifft halbiert sich der Betrag.

Parken auf (gemeinsamen) Geh- und Radwegen sowie in Fußgängerzonen

Das Parken auf Geh-, Rad- und Radschnellwegen sowie auf gemeinsamen Geh- und Radwegen und in Fußgängerzonen wird für Autofahrer im Allgemeinen teurer. Das Bußgeld kostet nun einheitlich 55 Euro. Bei weiteren Verstößen wird eine Trennung der Sachverhalte vorgenommen! Wer einen Radweg befahren darf, erfahren Sie hier.

Achtung! Mit Behinderung oder bei längerem Parken über einer Stunde beträgt das Bußgeld auf Geh-, Rad- und Radschnellwegen sogar 70 Euro und es wird ein Punkt in Flensburg eingetragen. Beim Parken mit einer Dauer von über einer Stunde mit Behinderung oder Gefährdung beträgt das Bußgeld 80 Euro und ein Punkt in Flensburg und bei zusätzlicher Sachbeschädigung 100 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Achtung! Mit einer zusätzlichen Behinderung auf gemeinsamen Geh- und Radwegen sowie in Fußgängerzonen oder einer dortigen Parkdauer von über 3 Stunden, erhöht sich das Bußgeld auf 70 Euro.

Parken an unübersichtlicher Stelle oder vor Feuerwehrzufahrten

Wenn im Notfall die Einsatzfahrzeuge nicht durchkommen, ist das kein Kavaliersdelikt mehr.

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Steigende Bußgelder für Behinderung!

Achtung! Das Parken an unübersichtlicher Stelle kostet ein Bußgeld von 35 Euro. Außderdem wird bei längerem Parken über einer Stunde in Verbindung mit der Behinderung von Einsatzfahrzeugen das Bußgeld um 10 Euro auf nun 70 Euro angehoben. Wer in einer Feuerwehreinfahrt parkt, zahlt ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro und bei Behinderung von Rettungsfahrzeugen ebenfalls 70 Euro. Weitere Informationen finden Sie hier.

Weitere Bußgeld-Neuerungen

Abbiegen

Beim Abbiegen sollten Sie besondere Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer nehmen. Vor allem wenn Sie die Fahrbahn blockieren oder andern die Vorfahrt nehmen kann das teuer werden.

Achtung! Wer abbiegt und dabei andere Verkehrsteilnehmer behindert oder keine Rücksicht auf Fußgänger nimmt, riskiert bei Gefährdung ein Bußgeld von bis zu 140 Euro und einen Monat Fahrverbot. Geringfügige Verstöße kosten immerhin noch 40 Euro.

Ausschalten des Notbremsassistenten

In LKW, die nach 2013 entwickelt wurden, ist der Notbremsassistent Pflicht. Seit November 2015 muss jeder LKW, der in Deutschland neuzugelassen wird, einen Notbremsassistenten verbaut haben.

Achtung! Wenn der vorgeschriebene Notbremsassistent nicht eingeschaltet ist, kostet das ein Bußgeld von 100 Euro.

Aussteigen aus dem Auto

Generell ist der Fahrzeugführer dafür verantwortlich, dass seine Mitfahrer nicht kopflos aus dem eigenen Auto aussteigen und dabei eine Sach- oder Personenschaden verursachen.

Achtung! Wer beim Aussteigen aus dem eigenen Fahrzeug unvorsichtig handelt, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro, bei Sachbeschädigung mit 50 Euro rechnen.

Auto-Posing

Auch das sogenannte Auto-Posing soll ab heute in Deutschland mit Bußgeldern geahndet werden. Dadurch sollen Lärm und Abgasausstoß reduziert werden.

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Auch fürs Auto-Posing gibt es saftige Bußgelder!

Achtung! Wenn Sie mit Ihrem Auto unnötige(n) Lärm oder Abgasbelästigung verursachen oder einfach nur zu häufig aus Spaß und ohne Sinn hin- und herfahren, sollten Sie mit einem Bußgeld von 80 bis 100 Euro rechnen.

Befahren von Umweltzonen

Das Befahren der Umweltzonen ist nur mit den vorgeschriebenen Plaketten erlaubt, um die Feinstaubbelastung zu reduzieren. Weitere Informationen zu Umweltzonen erhalten Sie hier.

Achtung! Wenn Sie ohne oder mit einer falschen Plakette einfahren, kostet Sie das 100 Euro.

Befahren einer Rettungsgasse

Ab heute wird auch das unerlaubte Befahren von Rettungsgassen mit Bußgeldern belegt. Allgemeine Informationen und die aktuellen Bußgelder können Sie hier nachlesen.

Achtung! Die Bußgelder bewegen sich in einem Rahmen zwischen 200 und 320 Euro zuzüglich zu zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot.

Blitzer-Apps

Wer sich an die Geschwindigkeitsvorschriften hält, muss sich nicht vor Blitzern fürchten. Nicht nur im Radio wird vor Blitzern gewarnt, sondern auch sogenannte Blitzer-Apps sollen vor teuren Knöllchen schützen.

Achtung! Sollten Sie eine Blitzer-App nutzen, kann Sie das 75 Euro kosten, wenn die Polizei Sie dabei ertappt.

Einfahrverbote missachten

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Auch wenn Sie gegen eine Einbahnstraße fahren oder allgemein Einfahrtsverbote missachten, müssen Sie mehr Bußgeld bezahlen.

Achtung! Das Bußgeld beträgt nun 40 bzw. 50 Euro.

Geschwindigkeitsverstöße

Wer innerorts oder außerorts mehr als 21 km/h zu schnell unterwegs ist, muss bereits mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Innerorts kommt ein Monat Fahrverbot dazu. Auch außerhalb von Ortschaften müssen Sie bereits bei einer Übertretung ab 26 km/h den Führerschein für einen Monat abgeben.

Achtung! Dazu kommen noch je nach Geschwindigkeitsverstoß gestaffelte Bußgelder in einem Rahmen von 20 bis 680 Euro, bis zu 3 Monate Fahrverbot und bis zu zwei Punkte in Flensburg.

Vorrang des Schienenverkehrs

Gewähren Sie vor allem bei Beschilderung dem Schienenverkehr immer Vorfahrt.

Achtung! Wenn Sie den Vorrang des Schienenverkehrs missachten, beträgt das Bußgeld 80 Euro.

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Der Schienenverkehr hat immer Vorrang!

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